Unterrichtsgebühren
Gebührenliste für den Unterricht
in der Musikschule im Kulturverein Recke
Um am Instrumentalunterricht der Musikschule im Kulturverein Recke teilnehmen zu können, ist für die Dauer des Unterrichts die Mitgliedschaft im Kulturverein Recke erforderlich. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft (Einzel- bzw. Familienmitgliedschaft) beträgt ein Jahr und muss mindestens 6 Wochen vor Quartalsende bei der Geschäftsführung des Kulturvereins Recke e.V. gekündigt werden.
Wird der Musikunterricht gekündigt, sollte – wenn gewünscht – die Mitgliedschaft im Kulturverein zusätzlich gekündigt werden.
Für den Instrumentalunterricht ist ferner ein Antrag bei der Musikschule im Kulturverein Recke zu stellen. Wird der Antrag durch den Kulturverein bestätigt, ist damit ein musikalischer Ausbildungsvertrag zustande gekommen. Bei minderjährigen Schüler/innen bedarf der Vertrag der schriftlichen Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. In diesem Vertrag wird festgelegt, welches Instrument unterrichtet wird und welcher Lehrer/welche Lehrerin den Unterricht erteilt. Die Unterrichtszeiten werden mit den Beteiligten abgesprochen.

